Zuverlässige Information zur Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit ist unerlässlich für die sichere Anwendung von Arzneimitteln. Bei Fertigarzneimitteln ist die amtliche Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels ein zentrales Dokument, von dem sich ein großer Teil der Arzneimittelinformation ableitet.[9] Dort werden beispielsweise Zusammensetzung, Anwendungsgebiete, Dosierung, Gegenanzeigen, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen angegeben. Als Fachinformation wird die Information von den Herstellern vor allem für Fachkreise bereitgestellt; auch die Packungsbeilage für den Verbraucher leitet sich inhaltlich von diesem Dokument ab.
Arzneimittelverzeichnisse erleichtern das Finden von Informationen über Arzneimittel. Weite Verbreitung haben kommerzielle Verzeichnisse wie die Rote Liste, die die Zusammensetzung von Fertigarzneimitteln, deren Anwendungsgebiet, die Dosierung, den Hersteller, den Preis und andere Details angeben. Zur Information der Öffentlichkeit wurden amtliche, frei zugängliche Arzneimittelinformationssysteme aufgebaut, darunter EudraPharm für die EU und PharmNet.Bund für Deutschland. Für die Schweiz gibt es das Arzneimittel-Kompendium der Schweiz. Weitere international bedeutende Listen sind die British National Formulary und die Liste der unentbehrlichen Arzneimittel der Weltgesundheitsorganisation.
Das Arzneibuch deckt einen anderen Bereich der Information ab als die Arzneimittelverzeichnisse. Es verzeichnet die gebräuchlichen Arzneistoffe (Synonym: Pharmawirkstoffe), Hilfsstoffe und Arzneiformen. Dort werden alle für die Arzneimittelprüfung wichtigen Spezifikationen (qualitative und quantitative Grenzwerte) und Prüfmethoden in detaillierten Monographien beschrieben. Fertigarzneimittel sind im Arzneibuch aus systematischen Erwägungen heraus grundsätzlich nicht erfasst.